Datenschutzerklärung und AGB´s
AGB
Allgemeine Geschäftbedingungen
Der Auftraggeber / Veranstalter überträgt dem Beauftragten während der Dauer des Einsatzes das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB.
Der Beauftragte kann Personen jeglicher Art vom Areal verweisen ohne vorgängig den Auftraggeber / Veranstalter zu informieren.
Der Beauftragte kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Auftrag kündigen, sollten sie zu gesetzwidrigen Aufgaben beauftragt werden.
Der Beauftragte ist während der Veranstaltung bevollmächtigt, selbst über den Einsatz von Polizei und Rettungskräften zu entscheiden.
Zahlungskonditionen
Grundsätzlich gilt: Gegen Rechnung innert 20 Tagen.
Wir behalten uns vor:
Bei Partyveranstaltungen und einmaligen Aufträgen in Bar am Ende der Veranstaltung einzuziehen.
Bei Grossaufträgen deren Auftragsumme pro Tag SFr. 8´000.00 übersteigt, einen Kostenvorschuss in Rechnung zu stellen.
Es wird unabhängig der Offerte nur die effektive Einsatzzeit verrechnet, angefangene ¼ Stunden werden aufgerundet
Der Auftraggeber / Veranstalter muss für die Verpflegung des Sicherheitspersonales aufkommen.
Sonstiges
Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich
Firmennummer CH -020.1.039.447-9
Mehrwertsteuernummer. 533 264
Arbeitsverträge nach Allgemeinverbindlicher GAV der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche
Betriebshaftpflicht bei der Schweizerischen Mobiliar über 10 Mio. Sfr.
UVG bei der Schweizerischen Mobiliar
SVA Zürich
Wir verfügen zusätzlich über eine Bewilligung für :
Bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kt. Aargau
Ausübung von gewerbsmässigen Bewachungsaufträgen im Kt. Luzern
Private Polizeiähnliche Tätigkeiten des Kt. Thurgau
Die Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen im Kt. St. Gallen
Wir sind Mitglied bei :